Die Kosten für meine Behandlung werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Private Krankenversicherung/ Zusatzversicherung
übernehmen je nach vertraglicher Regelung die Behandlungskosten.
Sie können die Sitzungskosten gemäß § 33 EstG unter „außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ steuerlich absetzen.
Meine Klienten sind allerdings aus guten Gründen Selbstzahler und haben dadurch folgende Vorteile :
- SIE bestimmen die Anzahl und Häufigkeit.
- Geringe Wartezeiten/ direkter Therapieplatz.
- Keine langwierigen Gutachten zur Kostenübernahme.
- Krankenkasse bestimmt nicht Dauer der Therapie.
- Keine Dokumentation Ihrer Daten bei der Krankenkasse oder anderen offiziellen Behörden.(somit keine Komplikationen bei Arbeitgeber, Gesundheitsprüfung oder bei Abschluss von z.B Lebensversicherung)
- Wir sind unabhängig in der Wahl der Behandlungsmethode.
- Steuerliche Vorteile