Kostenübernahme

Kostenübernahme

Die Kosten für meine Behandlung werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Private Krankenversicherung/ Zusatzversicherung
übernehmen je nach vertraglicher Regelung die Behandlungskosten.

Sie können die Sitzungskosten gemäß § 33 EstG unter „außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ steuerlich absetzen.

Meine Klienten sind allerdings aus guten Gründen Selbstzahler und haben dadurch folgende Vorteile :

  • SIE bestimmen die Anzahl und Häufigkeit.
  • Geringe Wartezeiten/ direkter Therapieplatz.
  • Keine langwierigen Gutachten zur Kostenübernahme.
  • Krankenkasse bestimmt nicht Dauer der Therapie.
  • Keine Dokumentation Ihrer Daten bei der Krankenkasse oder anderen offiziellen Behörden.(somit keine Komplikationen bei Arbeitgeber, Gesundheitsprüfung oder bei Abschluss von z.B Lebensversicherung)
  • Wir sind unabhängig in der Wahl der Behandlungsmethode.
  • Steuerliche Vorteile

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