Die Kosten für meine Behandlungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten je nach vertraglicher Regelung teilweise oder vollständig.
Viele meiner Klientinnen und Klienten entscheiden sich bewusst für eine Selbstzahlerleistung. Diese ermöglicht einen freien, individuellen und vertraulichen Rahmen ohne lange Wartezeiten und ohne Einfluss der Krankenkasse auf Inhalt oder Dauer der Begleitung.
Unabhängig davon können die Sitzungskosten gemäß § 33 EStG unter „außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ steuerlich geltend gemacht werden.
Viele meiner Klientinnen und Klienten entscheiden sich bewusst für eine Selbstzahlerleistung. Diese ermöglicht einen freien, individuellen und vertraulichen Rahmen ohne lange Wartezeiten und ohne Einfluss der Krankenkasse auf Inhalt oder Dauer der Begleitung.
Unabhängig davon können die Sitzungskosten gemäß § 33 EStG unter „außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ steuerlich geltend gemacht werden.