Kostenübernahme

Die Kosten für meine Behandlungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten je nach vertraglicher Regelung teilweise oder vollständig.
 
Viele meiner Klientinnen und Klienten entscheiden sich bewusst für eine Selbstzahlerleistung. Diese ermöglicht einen freien, individuellen und vertraulichen Rahmen ohne lange Wartezeiten und ohne Einfluss der Krankenkasse auf Inhalt oder Dauer der Begleitung.
 
Unabhängig davon können die Sitzungskosten gemäß § 33 EStG unter „außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ steuerlich geltend gemacht werden.
Meine Klienten sind allerdings aus guten Gründen Selbstzahler und haben dadurch folgende Vorteile:

• SIE bestimmen die Anzahl und Häufigkeit.
• Geringe Wartezeiten/ direkter Therapieplatz.
• Keine langwierigen Gutachten zur Kostenübernahme.
• Krankenkasse bestimmt nicht Dauer der Therapie.
• Keine Dokumentation Ihrer Daten bei der Krankenkasse oder anderen offiziellen Behörden.(somit keine Komplikationen bei
Arbeitgeber, Gesundheitsprüfung oder bei Abschluss von z.B Lebensversicherung)
• Wir sind unabhängig in der Wahl der Behandlungsmethode.
• Steuerliche Vorteile